Ab in den Knast: Wenn Mädchen straffällig werden(2011)
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Olla, Emira, Alina, Fatma und Chadiye sind jugendliche Mehrfachstraftäterinnen aus Hannover. Ihre Delikte reichen von Schule schwänzen, Diebstahl bis hin zu schwerer Körperverletzung. Sie alle standen schon häufig vor dem Jugendrichter. Verurteilt wurden sie zu sozialen Trainingsmaßnahmen, Sozialstunden und Freizeitarrest, die letzte Etappe vor dem Knast. Jugendstrafrecht kann und wird in der Regel in Deutschland bis zum vollendeten 21. Lebensjahr angewendet. Einer der wichtigsten Aspekte des Jugendstrafrechtes lautet: “Erziehung vor Strafe”. Auch im französischen Jugendstrafrecht ist dieser Grundsatz verankert. Doch anders als in Deutschland sind Jugendliche in Frankreich mit 18 voll strafmündig. Seit der neu in Kraft getretenen Justizreform können sie sogar als Jugendliche schon nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Diese Erfahrung musste auch Jessica aus Marseille machen. Mit 18 Jahren raste sie mit einem Auto ohne Führerschein in eine Bushaltestelle. Sie war vorher noch nie straffällig geworden, wurde aber trotzdem zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Und Emilie musste in den Knast, weil sie ihren Stiefvater erstochen haben soll. Er hatte sie, ihre Mutter und ihre Geschwister zehn Jahre lang geschlagen. Vier Monate lang saß sie in Untersuchungshaft. Die Dokumentation begleitet die Mädchen und jungen Frauen in ihrem Alltag und bei ihren Trainingsmaßnahmen. Sie wirft einen: zum Teil erschreckenden: Blick auf die Lebensumstände dieser Frauen und ihre Zukunftsperspektiven. Themenabend: Frauen und Knast.